NoPAG-Bündnis: Novelle zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz wird Bürgerrechten nicht gerecht!

Trotz großen gesellschaftlichen Widerstands wurden am 15. Mai 2018 rechtsstaatlich fragwürdige Änderungen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Landtag verabschiedet. Viele werden sich noch an die Proteste damals erinnern. Das PAG beschäftigt sich nicht mit Straftaten, die schon passiert sind, sondern es beschäftigt sich mit der Frage, könnte in Zukunft etwas passieren und was darf bzw. kann die Polizei präventiv tun. Nun soll es entschärft werden, so war es in der Presse zu lesen. Die Gesetzesnovelle, die im Februar 2021 in den Landtag eingebracht werden soll, wird den Bürgerrechten nicht gerecht, das sagt Johannes König, Sprecher des Bündnisses „noPAG – Nein zum Polizeiaufgabengesetz Bayern“. Wir haben mit ihm gesprochen.

In dem Gesetz stehen seit 2018 zahlreiche zusätzliche polizeiliche Eingriffs- und Überwachungsmöglichkeiten, die es in sich haben. Bürgerrechtler sagten vor zwei Jahren, dass es eine Ausweitung von polizeilichen Befugnissen in dieser Größenordnung in Deutschland seit 1945 noch nie gegeben habe. Unter anderem geht es um das Belauschen der Smartphone-Kommunikation, um den Einsatz von Staatstrojanern in Smartphones, Tablets und PCs und es wird der Einsatz von Drohnen, Spitzeln und Lauschwerkzeugen auch in der Privatsphäre geregelt. Dazu kam eine dreimonatige Vorbeugehaft mit der Möglichkeit der Verlängerung – zuvor war sie auf höchstens 14 Tage befristet. Als Rechtsgrundlage diente der neu eingeführte, schwammige Rechtsbegriff der sogenannten „drohenden Gefahr“. Kritiker*innen forderten von Beginn an die Streichung dieses Begriffs aus dem Gesetz.
Nun soll das PAG entschärft werden, so konnte man es der Presse entnehmen. Unter anderem sollen die Befugnisse der Polizei eingeschränkt und das Recht auf einen Anwalt bei Polizeigewahrsam ermöglicht werden. Das geht aus der Veröffentlichung einer Gesetzesnovelle durch die bayerische Staatsregierung hervor. Johannes König, Sprecher des Bündnisses „noPAG – Nein zum Polizeiaufgabengesetz Bayern“ freut sich zwar über rechtsstaatliche Fortschritte, im Kern habe sich aber nichts am PAG geändert, sagte er uns im Interview.

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