Nutzt die BLM das neue Mediengesetz um Radio Z und LORA München aus dem UKW-Äther zu verdrängen?

Bayern ist speziell. Die dortige Medienbehörde BLM ist Träger der Rundfunkfreiheit quasi als öffentlich-rechtliches Dach über allen privaten Rundfunkveranstaltern.
In Nürnberg und München gibt es mit Radio Z und LORA zwar zwei freie Radios. Sie sind aber auf UKW-Frequenzen mit kommerziellen Veranstaltern gesplittet. Aktuell senden alle Veranstalter bis April 2017 auf Basis einer sogenannten Übergangslizenz. Die vorherigen Lizenzen liefen bzw. laufen in 2016 aus.
Nutzt nun die BLM die Möglichkeiten des neuen bayrischen Mediengesetzes, um in Interesse der Wirtschaftlichkeit mit Radio Z, z.B. ein Radio aus dem Äther zu drängen, das neben RDL zu den ältesten der freien Alternativ-Sender- Szene- oder Neudeutsch: Community-Radios – gehört? Wally Geiermann erläutert im Gespräch mit Michael die Situation.
Ein Interview von Radio Dreyeckland mit Wally Geiermann von Radio Z Nürnberg