§175 – zu geringe Entschädigung für Opfer der Justiz

Jetzt soll es bald soweit sein, die Opfer des Justiz-Terrors gegen Homosexuelle sollen endlich rehabilitiert werden. Auch Entschädigungen stehen den damals nach geltendem Recht, heute nach anerkanntem Unrecht Verurteilten und Verfolgten zu. An diesen geplanten Entschädigungszahlungen gibt es aber Kritik über Höhe und Bemessung von Seiten des Lesben und Schwulenverbands Deutschland LSVD. Wir sprachen mit Markus Ulrich, dem Pressesprecher des LSVD, und wollten von ihm wissen warum.