EU auf Hexenjagd

Jahrtausende alte Erfahrungen gelten nichts gegen die sogenannte „wissenschaftliche“ Nachweisbarkeit von Wirkung: Ab 30. April 2011 soll nach der EU-Richtlinien für Heilpflanzen der Verkauf aller Mittel in der EU verboten sein, die aus Heilpflanzen hergestellt und nicht lizenziert sind. Wer in Zukunft Produkte aus Heilkräutern anbietet, ihre heilende Wirkung verspricht und auf den Markt bringen will, muss aufwendige Prüfungsprozesse finanzieren, ähnlich denjenigen, für neue chemische Arzneimittel, synthetisch oder biotechnologisch hergestellt. Der Forschungsleiter von Salus, einer der großen Herstellerfirmen von Natur-Arzneimitteln in Deutschland, Frank Poetsch, äußerte gegenüber der „taz“, die Hersteller müssten dann zum Beispiel nachweisen, dass die Arzneimittel keine Veränderungen im Erbgut auslösen. Poetsch lässt sich zitieren: „Die Kosten liegen regelmäßig im sechsstelligen Eurobereich.“ Pro Mittel. Viele kleine Unternehmen oder Bäuerinnen,  die auf die älteste medizinische Therapie, die Phytotherapie setzen, werden das nicht leisten können. Wir haben mit dem Agrar-Ingenieur und praktischen Landwirt Peter Paulus vom Biokreis e.V. gesprochen:

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Peter Paulus ist Berater vom Biokreis e.V. und hält eine Reihe von Vorträgen, die von nicht unprominenten Verbänden organisiert werden.
Weitere Informationen z.B. unter: http://www.schrotundkorn.de/2006/200607a01.html