Weg mit den §§ 218 und 219 – Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!

Aktuell wird in Polen gegen die Verschärfung des eh schon sehr restriktiven Abtreibungsrechts demonstriert. Aber auch gegen die Gesetzeslage in Deutschland gibt es seit langem Widerstand. Denn hierzulande ist der Abbruch der Schwangerschaft durch die Frau noch immer ein Tötungsverbrechen. Er bleibt für sie jedoch straflos, wenn sie zuvor beraten wurde, wenn die Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung entstand oder wenn eine Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit besteht. „Weg mit den §§ 218 und 219 – Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!“ – so der Titel des Vortrags von Juliane Beck vom Bayerischen Bündnis #Weg mit § 218 auf der 150-Jahr-Feier des Bund für Geistesfreiheit München am 31. Oktober im Münchner EineWeltHaus.

Sie forderte, dass „die frauen – und elternverachtende Realität der §§ 218 und 219a StGB ein Ende findet. (…) Die Anzeigen der Abtreibungsgegner haben die Öffentlichkeit erst darauf aufmerksam gemacht, dass hier ein Misstand besteht. Unser Bayerisches Bündnis mit SPD- und Grünen-Politiker*innen und Organisationen wie pro familia zeigt, dass unsere Vorschläge in immer weiteren Kreisen bekannt werden,“ sagte Beck und wies zum Schluss auf ein Zitat von Rita Süßmuth aus dem Jahr 1992 hin: „Niemand wird das Kind gegen die Mutter retten können, deswegen geht es nur mit der Mutter.“