„Charlie Hebdo“-Gedenkveranstaltung: Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht zum „Blasphemieparagrafen“

Am 7. Januar 2021 sprach Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) in der Kulturbühne Hinterhalt über den § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).

Auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit München fand am 7. Januar, dem sechsten Jahrestag des Terroranschlags auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo, eine Gedenkveranstaltung in der Kulturbühne Hinterhalt in Geretsried statt. Damit möchte der Bund für Geistesfreiheit an die Opfer des Attentats vom 7. Januar 2015 erinnern, bei dem neun Mitarbeiter*innen der Zeitschrift und ein Personenschützer ermordet wurden. Mit dabei im Hinterhalt waren unter anderem die Kabarettisten HG Butzko und Andreas Rebers sowie der Liedermacher Konstantin Wecker.

Mit dabei war auch Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw). Sie hat in ihrem Vortrag die Problematik und die Hintergründe des § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) erläutert. Denn obwohl die Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit laut Art. 5 GG in Deutschland ein Grundrecht ist, müssen Kulturschaffende hierzulande, anders als in Frankreich, den § 166 StGB fürchten.
Dass das nicht angehen kann, das findet auch Dr. Hans-Joachim Schemel von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union.

Dr. Hans-Joachim Schemel, Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union

Denn mit dem sog. „Blasphemie-Paragrafen“ könnte in Deutschland das öffentliche Zeigen von Mohammed-Karikaturen als Straftatbestand gewertet werden. Damit werde in Deutschland, so Dr. Schemel, nicht der geschützt, der sein Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehme, sondern ganz im Gegenteil habe jeder, der dieses Recht in Anspruch nehme, indem er inhumane Deutungen des Koran zum Beispiel mit Karikaturen öffentlich anprangert, zweierlei zu befürchten. Er müsse sich erstens vor der Rache fundamentalistischer Islamisten*innen in Acht nehmen und er müsse zweitens damit rechnen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft zu werden, weil er die Karikaturen öffentlich gezeigt und dabei die Störung des öffentlichen Friedens riskiert hat.


Soweit Dr. Hans-Joachim Schemel von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union. Die Humanistische Union hält den § 166 StGB für einen Skandal und fordert seit Jahren dessen Abschaffung.

Dr. Jacqueline Neumann, Institut für Weltanschauungsrecht (ifw)

Ebenso tut das Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).
Sie verwies zunächst darauf, dass der Terroranschlag auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo vor sechs Jahren auch Auswirkungen auf Deutschland hatte.


Dazu bräuchte es aber eine Mehrheit im Bundestag. Die Regierungsparteien Union und SPD sind aber noch immer noch für die Beibehaltung des § 166 StGB.


Trotzdem finden sich immer wieder Staatsanwält*innen die Verfahren unter zu Hilfenahme des 166 StGB einleiten und gelegentlich ist es auch schon zu Verurteilungen gekommen. Aber es mehren sich die Stimmen, auch in der Union, die sich für eine Abschaffung des Blasphemieparagrafen einsetzen. Und was ist mit der SPD?


Subjektive Empfindungen sind kein tauglicher Schutzgegenstand für ein modernes Strafrecht, sagt Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht. Aber ist der Staat nicht verpflichtet blasphemische Akte zum Schutz der Religionsfreiheit zu verbieten?


Doch noch immer wollen CDU/CSU und SPD den Blasphemie-Paragrafen beibehalten. Damit senden sie ein befremdliches Signal nach außen. Denn die meisten Länder haben keinen solchen Paragrafen mehr.


sagt Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) am sechsten Jahrestag des Terroranschlags auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo am 7. Januar 2015. Auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit München fand eine Gedenkveranstaltung in der Kulturbühne Hinterhalt in Geretsried statt, auf der die Problematik und die Hintergründe des § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) diskutiert wurden. Mehr von der Gedenkveranstaltung, auch von den Kabarettisten Andreas Rebers und HG Butzko, hören Sie am Dienstag, den 2. Februar 2021, in der Sendung des Bundes für Geistesfreiheit bei LORA um 17 Uhr oder online auf bfg-muenchen.de.