Von München nach Karlsruhe! Nein, es geht nicht um eine Zugreise, sondern um eine rechtliche Frage: Durfte das Amtsgericht München das heimliche Abhören des Pressetelefons der Letzten Generation einfach so erlauben? Das Landgericht München I hat eine Beschwerde über diese Abhörmaßnahme im Juli diesen Jahres verworfen und die mehrmonatige Abhörmaßnahme für verhältnismäßig erklärt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat jetzt gemeinsam mit den Reportern ohne Grenzen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Warum, das haben wir Dr. Benjamin Lück von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gefragt.