Eine Protestform gegen die in Industrieländern verbreitete Lebensmittelvernichtung ist das sogenannte „Containern“.
„Containern“ bezeichnet die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Abfallbehältern.
Im April 2010 wurden im sächsischen Döbeln zwei junge Männer mit Fahradanhängern voller Lebensmittel von der Polizei angehalten. Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten die Lebensmittel aus den Abfallbehältern eines nahe gelegenen Supermarktes gestohlen. Den Supermarkt störte das nicht, aber die Staatsanwaltschaft Chemnitz konstruierte ein „besonderes öffentliches Interesse“ in der Strafverfolgung.
Im Oktober 2010 standen Christof und Frederik das erste Mal vor Gericht. Nach zwei Verhandlungstagen und etlichen Skandalen in und um den Prozess wurde das Verfahren gegen Einen der Beiden eingestellt. Christof stimmte einer Einstellung gegen Auflage jedoch nicht zu.
Am 21. September 2011 fand vor dem Amtsgericht Döbeln der zweite Prozess statt. Wir sprachen am nächten Tag, den 22. September, mit dem Aktivisten Christof über den Prozess, in dem er von der Anklage des Diebstahls von im Abfall gelegen habenden Lebensmitteln „aus tatsächlichen Gründen“ freigesprochen wurde.
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Was davor geschah
Prozess wegen „Mülldiebstahl“: Lebensmittelvernichtung vs. Containern
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