In den letzten Tagen musste der gemeine Computernutzer viel dazulernen über staatliche Schadsoftware. Der Bundestrojaner kann Quellen-TKÜ, also beispielsweise internet-Telefonate über Skype überwachen, der Bayern-Trojaner soll aber dagegen auch screenshots anfertigen können und modular erweiterbar sein. Wenn das stimmt, wäre er allerdings nicht konform mit den expliziten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Dann würden die Strafverfolgungsbehörden sich also selbst ungesetzlich verhalten. Und sie werden ja eigentlich dafür bezahlt, das Recht zu wahren, statt es zu brechen. Aber egal, dem versierten Auto-Quartett-Spieler stellt sich eigentlich nur die Frage: wer ist denn jetzt cooler, der Bundes- oder der Bayerntrojaner? Und das fragten wir den rechtspolitischen Sprecher der Bundesgrünen, Jerzy Montag.