Bei der Abrechnungsprüfung im Rahmen des aktuellen Hausarztvertrags ist die AOK Bayern auf Abrechnungs fehler von teilnehmenden Ärzten gestoßen.
Die Krankenkasse ist verpflichtet, die dadurch entstandenen Überzahlungen zurückzufordern.
Die Forderungen mussten noch in diesem Jahr wegen möglichen Fristablaufs zugestellt werden.
Für die AOK Bayern ist das Ergebnis der Abrechnungsprüfung wegen der hohen Zahl der betroffenen Ärzte niederschmetternd. Betroffen sind 2.700 Ärzte. Die Gesamtsumme der fehlerhaften Abrechnungen liegt bei rund 12,5 Millionen Euro. Die höchste Einzelforderung liegt bei über 99.000 Euro.
Als abwegig bezeichnete es die Krankenkasse, wenn der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) bei den Rückforderungen von einem „gezielten Angriff“ spricht. Zur sachlich-rechnerischen Prüfung ist die AOK verpflichtet, ein Ermessen besteht im Interesse der Beitragszahler nicht.
Die AOK Bayern betont, dass das Bemerkenswerte an diesem Vorgang nicht die Rückforderung der Überzahlungen ist, sondern die Tatsache der extrem hohen Zahl fehlerhafter Abrechnungen.
Die Krankenkasse ist der festen Überzeugung, dass die Abrechnungsfehler bei ausreichender Berücksichtigung der Handlungsanleitungen des Hausärzteverbandes zu vermeiden gewesen wären. Sie bedauert im Übrigen, dass keine Möglichkeit besteht, direkt mit dem Hausärzteverband zu einer Regelung zu kommen, da dieser schließlich für die am Vertrag teilnehmenden Ärzte handelt. Inwieweit der BHÄV seine Mitglieder noch intensiver hätte beraten müssen, will die AOK Bayern nicht beurteilen. Häufig betroffen sind Arzneimittelberatungen bei Patienten, die dauerhaft sechs oder mehr Arzneimittel einnehmen müssen.
Für eine Beratung kann der Arzt zwei Mal jährlich bis zu 130 Euro abrechnen.
Pressestelle AOK Bayern