Im Nachhall des Kongresses „StopSexkauf!“, der im Dezember 2014 in München stattgefunden hatte, ging es am 19. Februar diesen Jahres im KOFRA, dem Kommunikationszentrum für Frauen in Arbeitssituation, um das schwedische Gesetz zur Freierbestrafung.
Was vorher als „Gewalt gegen Frauen“ definiert war, ist heute als Sexualstraftat in die schwedische Gesetzgebung integriert. Prostitution wird als Männergewalt gegen Frauen und Kinder definiert.
1999 hat Schweden als erstes Land der Welt ein Gesetz zur Bestrafung der Freier eingeführt. Verboten wurden Bordelle und Sexinserate. Die Prostituierten werden nicht mehr kriminalisiert. Ausstiegsprogramme wurden entwickelt
Im Jahr 2011 wurde die Bestrafung für Sexkäufer auf 1 Jahr Gefängnis ohne Bewährung erhöht, bis dahin wurden Geldbußen an die Sexkäufer verhängt.
Im Jahr 2010 hatte eine Studie die Auswirkungen des Gesetzes veröffentlicht:
- Die Straßenprostitution hatte sich halbiert.
- Die Anzahl der Sexkäufer hatte abgenommen.
- Der Menschenhandel hatte sich zurückgezogen.
- Die schwedische Bevölkerung unterstützt das Gesetz zu über 70 %.
- Das Männlichkeitsbild hatte sich verändert sich: Sexkäufer gelten als Verlierer.
Jungen und Mädchen lernen, dass Körper von Frauen nicht käuflich sind.
Die Juristin und Sonderberaterin über Prostitution und Menschenhandel der schwedischen Abteilung für Gleichheit der Geschlechter, Gunilla Ekberg, sagt: „das Gesetz hat einen normativen Effekt, denn es macht dem selbst erteilten Recht der Männer, Frauen und Kinder zu Prostitutionszwecken zu kaufen, ein Ende und stellt die Vorstellung in Frage, dass es Männern möglich sein sollte, ihre Sexualität jederzeit und in jeder Form auszuleben.“
Im Jahr 2004 folgte Finnland, 2009 Norwegen und Island. Kanada, die Republik Irland und Nordirland schlossen sich 2014 an.
In der Sozialen Welt hören Sie am Mittwoch, den 11. März 2015 zwischen 17 und 18 Uhr auf Radio LORA München Ausschnitte aus der Veranstaltung zum Thema „Sexkäufer als Loser. Das schwedische Gesetz zur Freierbestrafung“.