Lange hat es gedauert… aber schließlich doch: Werden Homosexuelle, die seit dem 2. Weltkrieg wegen des von den Nazis verschärften und in der BRD nach dem Krieg fortfgeführten so genannten Homoparagraphen verurteilt werden, stattliche Entschädigung für erlittenes Unrecht erhalten, obwohl seinerzeit das Verfassungsgericht den 175iger für verfassungskonform erklärt hatte.
Widernatürliche Unzucht – unter diesem Begriff wurde das subsumiert, anfangs noch gleichgestellt mit sodomitischem Sex, also Sex mit Tieren.
Wir haben das Vorstandsmitglied des Völklinger Kreises, einer schwulen Unternehmer- und Selbständigen-Vereinigung angerufen, Alf Sproede. Wie weit reichen die in Rede stehenden Fälle denn noch zurück?