Das Versammlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt lustige Begriffe. Oder können sie sich unter Schutzwaffe oder passiver Bewaffnung etwas vorstellen? Gemeint sind damit grundsätzlich Gegenstände, die es der Exekutive erschweren ihr Gewaltmonopol durchzusetzen. Klassischer Weise sind damit Helme, Schutzbrillen und Gasmasken gemeint. Aber wie so häufig gibt es auch hier einen Interpretationsspielraum für die Staatsanwaltschaften. Einen besonderen Fall dieses Interpretationsspielraums bei der Einstufung der passiven Bewaffnung erlebt gerade Benjamin Ruß. Wir wollten vom ihm genaueres zu seinem Fall wissen, der ihn dazu veranlasst hat Verfassungsbeschwerde einzureichen.