AutorInnen: Walter Heindl – – Beitragsart: Interview
Verfolgung von Adbusting und das Volksbegehren „Berlin Werbefrei“
Ende des vergangenen Jahres hat der Berliner Senat einen Gesetzesentwurf zu dem Volksbegehren „Berlin Werbefrei“ erst mal abgelehnt.
Die Begründung: das „Gesetz zur Regulierung von Werbung in öffent-lichen Einrichtungen und im öffentlichen Raum“ sei materiell-rechtlich unzulässig. Der Verfassungsgerichtshof wird nun grundlegende Fragen der direkten Demokratie und der Grenzen der Eigentumsgarantie zu klären haben. Inzwischen geht der Ausbau einer digitalen Werbestruktur mit Unterstützung des Berliner Senats weiter.
„Der Senat scheint kein Interesse an einer lebenswerten Stadt für die Einwohner zu haben, sondern ist zum Lobbyisten der Werbewirtschaft geworden. Zwar begrüße der Senat eine kritische Diskussion über zunehmende Werbung im öffentlichen Raum, richte seine Politik aber konsequent auf eine Vermarktung des Stadtraumes aus“, sagt der Rechtsanwalt und Mitinitiator des Volksbegehrens, Fadi el-Ghazi.
Ende Juli kommt dann noch der Fall einer Frau in die Medien, die angeklagt worden war, weil sie ein Werbeplakat der Bundeswehr textlich veränderte. Adbusting nennt man so etwas. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich bei der Anklage nicht um den geringen Sachschaden ging, sondern um die politische Aussage, die geplant war.
Nach unserer Meinung hängen beide Fälle zusammen; auf der einen Seite die geballte Marktmacht der Unternehmen und ihrer Werbung, auf der anderen Seite die Anklage gegen jemanden, der auf visuell, vielleicht auch künstlerische Weise gegen eine menschenverachtende Aussage kämpft.
Über beides sprachen wir mit dem oben genannten Rechtsanwalt und Mitinitiator des Volksbegehrens „Berlin Werbefrei“, Fadi el-Ghazi.
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