Insgesamt in drei Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Klimaschutzgesetz haben heute die Klägerinnen und Kläger ihre Erwiderungen zu den Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundestag beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise bitten sie das Bundesverfassungsgericht, zeitnah in die Prüfung ihrer Verfassungsbeschwerden einzusteigen und zu entscheiden, ob das Klimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist.
„Das eigene Bekenntnis zu den Erkenntnissen des Weltklimarats und damit einer maximalen Temperaturerhöhung von 1,5 Grad stehe im Widerspruch zum Klimaschutzgesetz. Gerichte in den Niederlanden und Frankreich hätten es schon deutlich gesagt: Es gibt Schutzpflichten und jeder Staat muss seinen Anteil leisten“, sagt einer der Kläger.
Lisa Göldner ist Klima-Experin bei Greenpeace. Sie schildert uns die Details.