Am 29. März hat das bayerische Innenministerium das Impfkonzept für Unterkünfte für Geflüchtete in Bayern veröffentlicht. Grundsätzlich ein richtiger, allerdings längst überfälliger Schritt. Denn die Bewohner*innen der Flüchtlingsunterkünfte leben mit vielen anderen Menschen zusammen und sind daher einer sehr hohen Infektionsgefahr von Corona ausgesetzt. Diese Gefahr besteht aber auch für die Mitarbeitenden, die vor Ort tätig sind. Deshalb wurden sowohl sie als auch die Bewohner:innen in die hohe Prioritätengruppe 2 der Impfreihenfolge eingeordnet.
Wie soll aber nun das Impfen ablaufen? Das Konzept sieht vor, dass es Impfungen vor Ort geben soll. Jedoch gilt dies nur für Geflüchtete in Ankerzentren und in Flüchtlingsunterkünften mit mehr als 150 Personen, wobei hiervon mindestens 50 Geflüchtete dazu bereit sein müssen, sich überhaupt impfen lassen zu wollen. Alle anderen sollen sich selbst um einen Impftermin in einem Impfzentrum oder bei einem ihrer Hausärtz:innen kümmern. Klingt nicht sehr effizient, oder? Deswegen haben wir letzte Woche bei Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat nachgefragt.