Es gibt in Deutschland einige gemeinnützige Organisationen mit ganz unterschiedlichen Zielen und Zwecken. Was sie vereint, ist das Einstehen für Zwecke, die dem Allgemeinwohl dienen. Worüber man eventuell nicht gleich nachdenkt, ist die Tatsache, dass es rechtliche Vorgaben für Gemeinnützigkeit gibt, um Organisationen diesen Status zu verleihen. Der Volksverpetzer war bis vor kurzen eine solche gemeinnützige Organisation. Es handelt sich dabei um ein Team, das Faktenchecks durchführt und Falschinformationen aufdeckt. Klingt gemeinnützig – ist es aber nicht im rechtlichen Sinne. Nun wurde ihr rückwirkend bis 2021 der Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Warum das nicht gemeinnützig ist und wie das Recht diesen Begriff definiert, haben wir Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ gefragt.