Das neue Rückführungsverbesserungsgesetz

Logo der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Anitfaschistinnen und Antifaschisten)

Das neue Rückführungsverbesserungsgesetz bringt viele Veränderungen mit sich. Verbesserungen für die Betroffenen sind dabei kaum zu erwarten: Es habe keine reelle Chance zur Verbändebeteiligung im Gesetzesentwurf gegeben. Außerdem impliziert das Gesetz eine Verschärfung der Abschiebehaft für alle Ausreisepflichtigen und eine mögliche Kriminalisierung von Seenotretter*innen. Es scheint nur mehr ein weiterer Beleg für die konkreten Auswirkungen des Rechtsruck in unserer Gesellschaft zu sein. Yunus Ziyal – früher in der Kanzlei Angelika Lex (hier in München), jetzt in Nürnberg in der Kanzlei Brenner + Ziyal tätig – und u.a. spezialisiert auf Migrationsrecht – gab auf der Landes-mitgliederversammlung der VVN-BdA am 20. Juli in der Villa Leon in Nürnberg eine juristische Einschätzung zum Thema ab.

Mitschnitt, erstmals gesendet am 12.08.2024 – 24,29 Min.