Das mit dem Aktienmarkt ist so eine Sache. Auf der einen Seite ist eine immerwährende Kritik an börsennotierten Unternehmen, die, dass sie nur für kurzfristige Quartals-Gewinne arbeiten und dadurch ihre darüber hinaus gehende unternehmerische Verantwortung außer acht lassen. Andererseits sind Aktiengesellschaften aber auch verpflichtet ihren Anteilseignern Auskunft zu geben und ihnen eine gewisse Mitsprache auf regelmäßig stattfindenden Hauptversammlungen einzuräumen.
Hier greift der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. an. Wir baten einen der Vorstände des Dachverbands, Christian Russau, uns zu erklären wie kritische Stimmen in die Hauptversammlungen getragen werden können.