Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht München: "Kreuzerlass" stellt einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar

Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern freuen sich über den Beschluss des Verwaltungsgerichts München (VG) vom 27. Mai 2020 zum sog. „Kreuzerlass“ der bayerischen Staatsregierung. Unter anderem hat das Gericht festgestellt, dass der „Kreuzerlass“ einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstellt und dass dieser „gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren.“
Am 5. Oktober 2018 hatten die beiden Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen mit 25 weiteren Mitstreiterinnen und Mitstreitern Klage eingereicht. Ziel der Klage ist es, die bayerische Staatsregierung dazu zu verpflichten, den Kreuzerlass bzw. § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) zurückzunehmen. Dort heißt es: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“ Darüber hinaus geht es in der Klage darum, dem Freistaat aufzuerlegen, die angebrachten Kreuze in den über 1.100 staatlichen Dienststellen zu entfernen sowie den Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen Körperschaften zu empfehlen, die Kreuze wieder abzunehmen.
Alle Klägerinnen und Kläger eint, dass sie auf Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität pochen und sich durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen in ihrer Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit verletzt sehen.
Das VG ist zu dem Beschluss gekommen, dass einer der Anträge der Klägerinnen und Kläger, nämlich den „Kreuzerlass“ aufzuheben, im Wege der sog. Normenkontrollklage zu behandeln ist. Daher wurde die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München und Bayern vom Verwaltungsgericht München an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen.
Die weiteren Anträge der Klägerinnen und Kläger, den Freistaat zu verpflichten, die Kreuze zu entfernen sowie den Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen Körperschaften zu empfehlen, bereits angebrachte Kreuze wieder abzunehmen, verbleiben beim VG, welches vermutlich die Entscheidung des VGH abwarten wird.
Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Gesitesfreiheit München, zeigt sich angesichts der Beschlüsse des VG zufrieden: LORA-Mitarbeiter Rufus Thiel hat mit ihr gesprochen:

Der Klage des Bundes für Geistesfreiheit München und Bayern angeschlossen haben sich insgesamt 25 Personen, darunter Liedermacher Konstantin Wecker, Pfarrer Matthias Striebeck i.E., die ehemalige Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote, Markus Apel, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands in Bayern (LSVD Bayern), Wolf Steinberger, Unternehmer und Kurator der Giordano-Bruno-Stiftung, Hamado Dipama vom Münchner Migrationsbeirat sowie weitere 19 Frauen und Männer, unter anderem staatliche Angestellte, Unternehmer und Kulturschaffende.
Der Bund für Geistesfreiheit München ist eine Weltanschauungsgemeinschaft für Säkulare, Konfessionsfreie und Atheist_innen, der sich an den Grundsätzen der Aufklärung und des Humanismus orientiert. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist er den Religionsgemeinschaften rechtlich gleichgestellt.