Reform oder Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts?

Bei der Podiumsdiskussion zum kirchlichen Arbeitsrecht am Montag, den 23.05.2022 heißt die Fragestellung: „Reformieren oder Abschaffen?“
Es ist in Europa einmalig, dass sich die Kirchen, wie in Deutschland, das Recht herausnehmen, dass Beschäftigte in ihren Einrichtungen nicht nach dem geltendem Recht der Betriebsverfassung behandelt werden. Sogar im Vatikan gibt es mit Gewerkschaften ausgehandelte Tarifverträge.

Wir fragten bei Frank Bsirske nach, er ist Bundestagsabgeordneter und ehemaligen Vorsitzender von ver.di. Was plant die Ampelkoalition in Berlin zu dem Thema? Denn im Koalitionsvertrag steht:

„Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann“.

Was soll sich denn eigentlich ändern?

Beitrag von Martina Helbing – 11:27min

Veranstaltungshinweis des Bundes für Geistesfreiheit :

„Reform oder Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrecht.“ Der Bund für Geistesfreiheit führt am Montag, den 23. Mai um 19 Uhr eine Podiumsdiskussion zu dem Thema durch. Es diskutieren

  • Irene Löffler, Vorstandmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes in Bayern
  • Irmgard Fischer, Mitarbeiterin der Betriebsseelsorge
  • Wolfgang Rudolph, Mitarbeitervertreter einen diakonischen Einrichtung und
  • Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit in München und Bayern

Die Veranstaltung ist am 23.5. um 19 Uhr in der Münchner Aidshilfe, Lindwurmstraße 71 und der Eintritt ist frei.