Obwohl viele junge Menschen sich bereits vor ihrem achtzehnten Geburtstag politisch engagieren, ist das Wahlrecht in der Bundesrepublik immer noch an die Volljährigkeit geknüpft. Während 16 und 17-Jährige in einigen Bundesländern zu Landtags- und Kommunalwahlen zugelassen werden, wird ihnen eine vernünftige Wahlentscheidung auf Bundesebene nicht zugetraut. Doch über wessen Zukunft wird bei den Wahlen eigentlich entschieden? Warum sollten junge Menschen, die bereits aktiv Verantwortung für die großen Fragen unserer Zeit übernehmen, wenn es beispielsweise um den Klimawandel geht, nicht über ihre eigene Zukunft mitbestimmen dürfen? Die Akademie für politische Bildung setzt sich mit den Herausforderungen und Chancen einer Wahlrechtsreform auseinander. Jörg Siegmund, Wahlforscher an der Akademie stellt uns zunächst die Bildungseinrichtung in Tutzing vor, die von 28.02. bis 01.03. zu einer Tagung zum Thema einlädt.