Gebührenordnung

Beitrags und Gebührenordnung

LORA Förderverein e.V.

LORA_LOGO_VereinLORA_VereinLORA-Förderverein für alternative Programme
im Lokalradio e.V  Schwanthalerstr. 81
80336 München, lora-verein@posteo.de

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Die Mitgliedsbeiträge wurden in der Mitgliederversammlung vom 25.04.2015 angepasst.
1. Mitgliedsbeitrag ab 01.01.2016
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich für:
Mitgliedschaft EUR 60,-
Mitgliedschaft ermäßigt, auf Antrag EUR 30,-
juristische Personen EUR 100,-
Für das Eintrittsjahr wird der Mitgliedsbeitrag quartalsweise berechnet.
2. Beitragspflicht und Fälligkeit
Der Beitrag wird einmal jährlich zu Jahresbeginn im SEPA-Lastschriftmandat erhoben. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen bitten wir, im Januar den Mitgliedsbeitrag zu überweisen.
3. Kostenerstattung
Verursacht ein Mitglied den Rücklauf eines Lastschrifteinzugsverfahrens zum jährlichen Mitgliedsbeitrag, so sind dem Mitglied die dafür entstandenen Kosten – mindestens jedoch
EUR 3,- als Rücklastgebühr zu berechnen.
4. Mahnverfahren
Rückständige Beiträge werden zweimal schriftlich mit einfacher Post oder E-Mail angemahnt. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von EUR 5,- erhoben.
5. Zahlungsverrechnung
Zahlungen eines Mitglieds werden in folgender Weise verrechnet: Zuerst werden die Kosten der Rechtsverfolgung berechnet, dann folgen die Gebühren und zuletzt die Anrechnung auf den Mitgliedsbeitrag.

DSz.  TB.  BSt.
Vorstand LORA Förderverein e.V.

Stadtsparkasse München, DE09 7015 0000 0088 1501 15, BIC: SSKMDEMMXXX
Hier kann das Bankformular als PDF-Datei heruntergeladen werden.