Die Proteste gegen die Novellierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) haben im Mai 2018 in München über 40.000 Menschen auf die Straße gebracht. Sie kritisierten unter anderem, dass das neue PAG die „vergeheimdienstlichung“ der Polizei mit sich bringe, die Einführung von sehr unscharfen Begriffen wie den der „drohenden Gefahr“, die schwerere Bewaffnung und die vermehrte Überwachung. Einer der kritischten Punkt, die Präventivhaft von „Gefährdern“ ist jetzt seit einem Jahr erprobt.
In dem Abschlussbericht der vom Innenministerium beauftragten Prüfkommission wurde nun mehr über die Betroffenen und die Umstände der Anwendung veröffentlicht. So konnte man dort lesen, dass der Präventivgewahrsam „nicht nur als Ultima Ratio zur Anwendung gebracht wurde“.
Was das genau bedeutet, wollten wir Marie Bröckling von netzpolitik.org wissen.