Den Kirchen kein Steuergeld hinterherwerfen: Für eine sofortige und entschädigungslose Abschaffung der Staatsleistungen

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Seit 1949 haben die beiden großen Kirchen in Deutschland ca. 19 Milliarden Euro an sog. historischen Staatsleistungen erhalten. Allein in diesem Jahr beliefen sich die Zuwendungen auf insgesamt 570 Millionen. Dabei geht es nicht um Zahlungen des Staates, die z.B. für den Betrieb von Kindergärten, Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen an Caritas oder Diakonie geleistet werden, sie sind auch nicht zu verwechseln mit der Kirchensteuer, sondern die Kirchen bekommen das Geld wegen der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurden die geistlichen Territorien und Kirchengüter des „Heiligen Römischen Reichs“ säkularisiert, das heißt, sie wurden der Hoheit der größeren weltlichen Landesfürsten unterstellt. Dass die Kirchen dafür noch immer die Hand aufhalten, das überrascht. Nun aber scheint Bewegung in die Sache zu kommen.
Während sich Kirchenkritiker_innen und kritiker für die entschädigungslose Abschaffung der Staatsleistungen aussprechen, haben Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke einen gemeinsamen „Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ in den Bundestag eingebracht, der den Kirchen eine hohe Ablösesumme in Aussicht stellt. Am 5. November 2020 behandelte der Bundestag in erster Lesung den Entwurf der Oppositionsparteien. Deutlich wurde dabei, dass die Regierungsfraktionen den Kirchen sogar noch mehr Geld überlassen wollen. Dazu ein Kommentar des Bund für Geistesfreiheit München, Sprecherin Julia Müller-Tauschwitz:

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