Am 15.04.2021 wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht bekannt, wonach der Berliner Mietendeckel nichtig ist. Landesregierungen ist es nicht erlaubt, Mietenstopps mittels öffentlichem Recht zu erlassen. Und damit wurde auch einen Jubelsturm unter Maklern und Immobilienhaien ausgelöst. Nun dürfen sie Wohnungen wieder viel teurer anbieten.
Wir haben Volker Rastätter, den Geschäftsführer des Mietervereins München e.V., zu seiner Enttäuschung und auch Auswirkungen dieses Urteils befragt.