In jedem Betrieb können schwerbehinderte Beschäftigte eine Schwerbehindertenvertretung SBV wählen, die neben dem Betriebsrat oder Personalrat die Interessen speziell der behinderten Beschäftigten wahrzunehmen hat. Geregelt ist dies im Sozialgesetzbuch SGB IX.
In dieser Sendung stellen wir den Arbeitskreis Oberbayern der Schwerbehindertenvertretung vor, der sich 2004 gegründet hat, um den Beteiligten einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und sich zu vernetzen. Im Betrieb ist eine Vernetzung nicht möglich, denn es gibt nur einen Schwerbehindertenvertreter pro Betrieb.
Interviewgäste des Arbeitskreises Oberbayern der Schwerbehindertenvertretungen:
- Heidi Stuffer, Vorsitzende des Arbeitskreises
- Robert Haas, 2. Vorsitzender des Arbeitskreises
- Dr. Lutz Apelt und Heinz Weixelbaum, Schwerbehindertenvertreter aus Betrieben der Dienstleistungsbranche
Sendedatum: 02.06.2021 Redakteurin: Karin Bergs Sendung nachhören:
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