Vor knapp vier Jahren, im September 2017, war das Uhrmacherhäusl in der Giesinger Oberen Grasstraße von einem Bagger eingerissen worden. Das löste Proteste in der Stadt aus. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt. Das Uhrmacherhäusl in Giesing wird aller Voraussicht nach in seiner alten Gestalt wieder aufgebaut. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob am vergangenen Freitag ein Urteil des Verwaltungsgerichts auf, in dem ein Bescheid der Stadt an den Eigentümer für rechtswidrig erklärt worden war. Damit kann dieser nun verpflichtet werden, das denkmalgeschützte Haus, Teil der historischen Feldmüllersiedlung, wieder zu errichten. Die Stadt hatte in der Verhandlung auch deutlich gemacht, dass es nicht darum gehe, auch das Innere das Hauses originalgetreu zu rekonstruieren. Vielmehr solle nur die äußere Gestalt, die so genannte Kubatur wieder hergestellt werden.
Wie es dazu kam, darüber haben wir Udo Stiefken vom Bündnis HeimatGiesing gesprochen.
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, das Uhrmacherhäusl in Obergiesing zumindest im äußeren Bereich wieder aufzubauen.
Trotz aller Freude ist aber noch weiter Vorsicht geboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Besitzers haben sich bisher noch nicht geäußert, ob ihr Mandant die Entscheidung des VGH anfechten will.
„Wir sind erst beruhigt, wenn das Gebäude wieder steht, denn bis dahin kann noch viel passieren“, fügte Udo Stiefken noch abschließend an.