Nach Deutschland geflüchtete Menschen haben es nicht leicht, sie müssen sich an vieles gewöhnen, allen voran die Bürokratie. Denn die will in der Bundesrepublik alles regeln und in Form des BAMFs auch von Geflüchteten alles wissen. Bisher spielte dabei nicht nur die sexuelle Orientierung von geflüchteten Menschen, sondern auch die Art der Auslebung eine Rolle. Dem hat nun das Verwaltungsgericht Leipzig einen Riegel vorgeschoben – es entschied, dass es keine Rolle spielen darf, ob die geflüchtete Person in Deutschland ein geoutetes Leben und eine homosexuelle romantische Beziehung führt. Wir fragten den Pressesprecher des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD), Markus Ulrich, ob das jetzt heißt, dass Geflüchtete für ein vereinfachtes Asylverfahren einfach angeben müssen, dass sie homosexuell sind.