Lützerath soll abgebaggert werden! Das ist die Schlagzeile vom Dienstag mit der die Gemüter der Klima-Aktivist*innen in ganz Deutschland in Wallung gebracht wurden. Das kleine, verlassene und von Aktivist*innen wiederbelebte Dorf an der Abbruchkante des Tagebaus Garzweiler im Rheinland ist für viele zur roten Linie geworden. Hier verläuft für sie die Abbruchkante der Deutschen Klimapolitik – wenn es fällt, fällt auch das 1,5 Grad Ziel, zu dem Deutschland sich im Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet hat.
Dennoch sprach der grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck von „einem guten Tag für den Klimaschutz“, als er am Dienstag bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit der grünen Wirtschaftsministerin von NRW, Mona Neubaur, und dem Vorstandsvorsitzenden der RWE AG, Dr. Markus Krebber, den Kompromiss vorstellte. Diesen „guten Tag für den Klimaschutz“ sah Roberat Habeck vor allem deswegen gekommen, weil mit dem Bescheid, dass das Dorf Lützerath abgebaggert werden darf, auch die Entschluss verkündigt wurde, dass RWE die Braunkohleverstromung bis 2030 beendet.
Grund genug einmal über RWE zu sprechen. RWE gehört zu den großen Vier, wie die Energiekonzerne die Deutschland unter sich aufgeteilt haben auch genannt werden. In Bayern selbst haben wir größtenteils mit E-ON zu tun, das sich über die Mitte Deutschlands bis nach Flensburg hochschlängelt, im restlichen Osten Deutschlands herrscht Vattenfall, im Südwesten EnBW und im Westen eben RWE. Jeder Haushalt in Deutschland, der nicht über Selbstversorger-Strom verfügt oder in einer Selbstversorger-Komune lebt, bezieht seinen Strom von einem dieser Anbieter. Und nicht nur das, diese Energiekonzerne müssen scheinbar auch mit am Tisch sitzen, wenn ein „guter Tag für den Klimaschutz“ ausgerufen werden soll. Grund mal bei einem Kritiker von RWE nachzufragen. Der Rechtsanwalt Dr. Heinrich Comens ist einer der Jurist*innen, die gemeinsam mit dem RWE-Tribunal Strafanzeige gegen RWE gestellt haben. Wir wollten von ihm wissen, wie er den jetzt vorgelegten Kompromiss einordnet.
Weitere Informationen zur Klage und dem RWE Tribunal finden Sie unter: www.rwe-tribunal.org