Heute ging es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um das Zutrittsverbot zu den AnkER-Zentren in Oberbayern für das Beratungsangebot Infobus für Flüchtlinge des Münchner Flüchtlingsrats.
Dem Infobus, der seit mehr als 20 Jahren Asylsuchende in München und Umgebung berät, wurde 2018 der Zutritt zu den AnkER-Einrichtungen durch die Regierung von Oberbayern versagt. Dagegen erhob der Münchner Flüchtlingsrat Klage.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat bundesweite Bedeutung, da unabhängigen Nichtregierungsorganisationen an vielen Orten der Zutritt zu AnkER-Zentren und anderen Erstaufnahmezentren erschwert wird. PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern, dass in allen Bundesländern der Zugang der Zivilgesellschaft gewährleistet und nicht behindert wird.
Hören Sie nun dazu Tarek Alaows von PRO ASYL, den wir im Vorfeld interviewt haben.