Freistaat gegen das Tanzen

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An insgesamt 8 Tagen im Jahr gilt in Bayern das Tanzverbot an sogenannten „stillen Feiertagen“. An diesen tagen dürfen öffentliche Veranstaltungen nur dann stattfinden, wenn sie „der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.“ Wie zeitgemäß dieses Gesetz noch ist und was das für konkrete Konsequenzen für Kulturschaffende und Nachtgastronomien hat, das haben wir Vorstandsmitglied des Verbands der Münchner Kulturschaffenden e.V. und den Münchner „Nachtbürgermeister“ Kay Mayer gefragt.

Unter anderem über dieses Thema wird bei einer Podiumsdiskussion am 25.04. im Werk7 Theater in der Speicherstraße 22 geredet. Unter dem Motto „Kultur fragt Politik“ lädt der VdmK alle Interessierten ein, sich an der Diskussion zu beteiligen. Mehr Infos unter

https://www.vdmk.info/kultur-fragt-politik/