Der Kreuzerlass in Bayern ist möglicherweise die größte Posse der christlich-konservativen Politik im 21. Jahrhundert. 2018 wurde von der Landesregierung Söder/Aiwanger erlassen, dass in jedem Dienstgebäude ein gut sichtbares Kreuz im Eingangsbereich hängen möge. Als Ausdruck der Geschichte und Prägung Bayerns, so Söder – oder wie Seehofer Bayern nennt: der Vorstufe zum Paradies. Natürlich nicht als religiöses Symbol. Das wäre ja nicht neutral. Doch ist das vereinbar mit der Neutralitätspflicht eines Staates? Der Bund für Geistesfreiheit sagt ganz klar: nein. Deshalb haben sie geklagt. Zunächst beim Verwaltungsgericht in Bayern. Das hat zwar formale Zugeständnisse gemacht, jedoch die Klage abgewiesen. Dann in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das hatte gar kein Interesse und hat die Klage ebenfalls abgewiesen. Wie das alles ablief und was für die Zukunft geplant ist, berichtet uns Assunta Tammelleo. Sie ist Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit München und Initiatorin der Klage.
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Ob Söder und Aiwanger bei Monty Python in die Lehre gegangen sind?
„Jeder [Eingangsbereich] nur ein Kreuz!“