Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. So steht es seit nunmehr 70 Jahren im Grundgesetz. Die Freiheit der Ideen, die Vielfalt in wissenschaftlichen Fragestellungen und Herangehensweisen sind unerlässliche Werte, die es zu schützen gilt. Das schreibt die UNESCO in einer Meldung vom Juli 2019. Verkündet wurde die Wissenschaftsfreiheit das erste Mal in der Weimarer Verfassung vor über 100 Jahren. Heute ist in Artikel 5.3 des Grundgesetzes die Freiheit von Kunst und Wissenschaft verankert. Aber: Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. So ist es in selbigem Artikel festgehalten. Wer bestimmt nun, was Treue zur Verfassung bedeutet? Oder: Wie frei ist die Wissenschaft? Benjamin Ruß ist Geograf, Urbanist und Geoinformatiker. Außerdem ist er ein durch und durch politischer Mensch. Als er sich 2022 an der TUM als Geoinformatiker beworben hat, wurde er als Verfassungsfeind gebrandmarkt. Die Konsequenz: die Stelle wurde ihm entzogen. Dagegen ist er vorgegangen. Was das Problem mit seiner Bewerbung war, erzählt uns Benjamin selbst.