Bundessozialgericht erlaubt Sanktionierung von abgelehnten Asylbewerbern

Heute hat das Bundessozialgericht geurteilt, dass abgelehnte Asylbewerber die nicht selbst bei ihrer Abschiebung mithelfen mit Leistungskürzungen bis an das Existenzminimum sanktioniert werden dürfen. Wir sprachen mit Alexander Thal vom Bayrischen Flüchtlingsrat und wollten wissen wie er das Urteil einschätzt.