„Ohne jede Diskriminierung“ soll, laut EU-Behindertenrechtskonvention, für alle Menschen die Verwirklichung von Rechten und Grundfreiheiten gewährleistet sein. Dabei gibt es, wie in der Präimplantationsdiagnostik-Debatte erkennbar, gar keine Definition darüber, was ein Mensch ist. Und das ist auch gut so, meint der Jurist und Autor Dr. Oliver Tolmein, der sich als einer der wenigen in Deutschland auf Behindertenrecht spezialisiert hat. In der nächsten Sendung „Behinderung neu denken“ bei Radio LORA-München wird er dazu Stellung nehmen. Was wir von ihm, außerdem wissen wollten, ist, welche rechtlichen Fälle und Probleme ihn besonders aufbringen, wo das deutsche Recht andere Kriterien über die Menschenwürde stellt und wie das Betreuungsrecht heute in Deutschland aufgestellt ist:
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Das war Dr. Oliver Tolmein, Jurist in der Kanzlei „Menschen und Rechte“ und Autor.