Die Störerhaftung — der Fluch der freien Funknetze (Teil 1)

Wenn Sie ein Notebook, einen Tablet PC oder ein Smartphone mit WLAN besitzen, dann gehen Sie unterwegs sicher gerne mal in’s internet. Kein Problem, denn neben dem kostenpflichtigen Zugang über 3G oder 4G, oder sogar dem teueren und superschnellen Datenfunk der fünften Generation, gibt es praktisch überall offene WLAN-Zugänge. Überall – außer in Deutschland. Denn hier macht die sogenannte Störerhaftung den nichtkommerziellen Anbietern von offenen WLAN-Zugängen das Leben sauer. Wenn man nämlich netterweise sein Funknetz mit Fremden teilt, dann kann das zu sehr teuren Abmahnungen oder Schlimmerem führen. Andererseits gibt es auch hierzulande kostenlose Hotspots von kommerziellen Anbietern, etwa in der Münchner Stadtbibliothek, oder in den Filialen von Burgerbratern. Wie reimt sich das zusammen? Das fragten wir Ulrich Meier, den Geschäftsführer von Hotsplots. Das ist die Firma, welche die bereits erwähnten kostenlosen WLAN-Zugänge in der Münchner Stadtbibliothek bereitstellt. Wie schafft es seine Firma, dem Unbill der gefürchteten Störerhaftung zu entrinnen?