Strommasten noch immer Todesfallen für tausende Vögel Viele Netzbetreiber sind Pflicht zur Umrüstung nicht nach- gekommen – bessere Kontrollen der Landesregierung notwendig

Hilpoltstein, 09.10.2013 – Eine Umfrage des LBV-Partners NABU bei den für Naturschutz zuständigen Ministerien der Länder zeigt: Bundesweit sind zehntausende Strommasten noch immer nicht ausreichend für Vögel gesichert. Und das, obwohl mit Beginn des Jahres 2013 die gesetzliche Frist für alle Netzbetreiber abgelaufen ist, ihre Mittelspannungsmasten vogelsicher umzurüsten. „Ab diesem Jahr sollte in Bayern erstmals kein einziger Storch oder Rotmilan mehr an einem Mittelspannungsmast sterben müssen. Doch die Realität sieht anders aus: Auch in diesem Jahr werden wieder viele Vögel Opfer des Stromtods. Denn einige Netzbetreiber sind ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen“, kritisierte der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz in Bayern (LBV) Ludwig Sothmann.
Mittelspannungsmasten stellen für Vögel eine Gefahr dar, wenn sie mit ihrem Körper  stromführende Leitungen und Mastteile gleichzeitig berühren. Dies kann beispielsweise beim Landeanflug der Fall sein. Rund sechs Ampere Strom fließen dann ungehindert durch ihren Körper und verursachen Verbrennungen und den sogenannten Stromtod. Besonders Greifvögel, Störche und Eulen sind hiervon betroffen. „Es gibt klare technische Vorgaben und erprobte Verfahren, um das Leben der Vögel zu schützen. Manche Netzbetreiber beachten diese jedoch nicht vollständig“, so Sothmann. Dabei schreibe das Bundesnaturschutzgesetz nicht nur die Entschärfung kritischer bestehender Masten vor, sondern auch den vogelsicheren Neubau.
 
In Bayern wurde zunächst in EU-Vogelschutzgebieten und Gebieten mit Vorkommen gefährdeter Großvogelarten mit den Umrüstungen begonnen und diese weitestgehend abgeschlossen. Auf diese Weise konnten vor allem auch in Bayern bedrohte Arten besser geschützt werden. „Allerdings gibt es noch rund 65.000 ungesicherte Maste, die jetzt entsprechend einer neuen bayerischen Vereinbarung innerhalb von rund vier Jahren zu sichern sind. Zusätzlich stehen vielerorts aber auch noch Masten mit alter oder als untauglich erwiesener Ausrüstung“, so Oda Wieding, LBV-Expertin für Vogelschutz an Freileitungen.
 
Die Qualität und Anzahl der Umrüstungen lässt sich anhand der Meldungen der Netzbetreiber leider nicht wirklich überprüfen. So berichten Vogelschützer immer wieder von falsch gesicherten oder immer noch gänzlich ungesicherten Masten. Deshalb fordert der LBV die bayerische Staatsregierung dazu auf, hier echte Kontrollen einzuführen. „Jedes weitere Jahr Verzögerung bei der Sicherung gefährlicher Masten zieht erhebliche Verluste für die Vogelwelt nach sich. Und auch alle untauglichen Masten müssen schnellstmöglich ausgetauscht werden – notfalls mithilfe von neuen gesetzlichen Fristen oder Bußgeldern“, so Wieding.
 
Die gesamte Bilanz mit einem Überblick über den Stand der Umrüstung in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter www.lbv.de/strom
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Ihr Ansprechpartnerin für weitere Informationen und Interviews:
Oda Wieding, Expertin für Vogelschutz an Stromleitungen im LBV, o-wieding@lbv.de, Tel. 09174/4775-32.