Störerhaftung wird vor dem EuGH behandelt

Warum gibt es in Deutschland nicht überall freie WLan-Netze, wie man sie aus dem (zum Teil auch europäischen) Ausland kennt? Weil in Deutschland jeder der einen Internetzugang bereitstellt Angst haben muss, für Verstöße, die über das Netzwerk begangen werden, zu haften. Grundlage dafür ist die sogenannte Störerhaftung. Gegen solch eine Strafe hat sich Tobias McFadden gewehrt. Seine Gegenklage ist vom Landesgericht München zusammen mit einem Fragenkatalog an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg weitergeleitet worden. Und das Verfahren begann gestern (9.12.2015). Wir wollten von Tobias McFadden wissen, wie es war dort vorzusprechen und worum’s genau geht.

1 Kommentar

  1. Lieber Fabian, was soll das denn? „Wer sein Wlan nicht verschlüsselt, macht sich in Deutschland strafbar.“ – Das ist Quatsch. Es geht – auch in Eurem Beitrag – doch nicht um Strafe/Strafrecht, sondern um Zivilrecht. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, wie sich aus den 9 Fragen zur Störerhaftung ergibt. Es geht n i c h t um Strafe. Sondern um die Frage, ob jemand, der ein offenens WLAN vorhält im Zweifel haftet, wenn jemand über dieses WLAN zB was „illegales“ macht.
    Das dass „strafbar“ sei, ist eine klare Falsch-Information. Es ist halt blöd, wenn man das ermöglicht. Aber es ist doch g u t , dass nun der EuGH – der ja bisher schon eher auf Seite der Verbraucher entschieden hat – aufgrund eines solchen Falles mit der Frage zur Störerhaftung befasst ist.
    ABer „strafbar“ … das ist Quatsch

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