Video zur "Charlie Hebdo" – Gedenkveranstaltung mit den Kabarettisten HG Butzko und Andreas Rebers sowie Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht

Auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) fand am sechsten Jahrestag des Terroranschlags auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo eine Gedenkveranstaltung in der Kulturbühne Hinterhalt statt. Damit möchte der bfg München an die Opfer des Attentats vom 7. Januar 2015 erinnern, bei dem neun Mitarbeiter der Zeitschrift und ein Personenschützer ermordet wurden.
Unten gibts das vollständige Video zum Nachschauen und -hören.

Mit dabei waren die Kabarettisten HG Butzko und Andreas Rebers sowie Dr. Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw). Sie hat in ihrem Vortrag die Problematik und die Hintergründe des § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) erläutert. Denn obwohl die Kunstfreiheit laut Art. 5 Abs. 3 GG in Deutschland ein Grundrecht ist, müssen Kulturschaffende hierzulande, anders als in Frankreich, den sog. Blasphemie-Paragrafen fürchten.
Das Grußwort sprach Dr. Hans-Joachim Schemel von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union. Und durch den Abend führte Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München.
Der bfg München würde sich über Spenden für diese Veranstaltung freuen. Diese werden zur Finanzierung des mit 3.000 EUR dotierten Kunstpreises Der Freche Mario verwendet, der alle Künstlerinnen und Künstler ermutigen möchte, sich mit den sog. ewig währenden religiösen Wahrheiten und Autoritäten zu befassen. Einige der preisgekrönten Karikaturen der letzten 13 Jahre wurden in der Veranstaltung gezeigt.
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Veranstalter sind der bfg München und der KIL Kulturverein Isar Loisach. Unterstützt wird der Abend durch die Galerie der Kirchenkritik und die Giordano-Bruno-Stiftung.

Der Bund für Geistesfreiheit München ist eine Weltanschauungsgemeinschaft für Säkulare, Konfessionsfreie und Atheist_innen. Er orientiert sich an den Grundsätzen der Aufklärung und des Humanismus. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist er den Religionsgemeinschaften rechtlich gleichgestellt.