Heute ist ein Festtag – 75 Jahre bayerische Verfassung! Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Harbarth sprach dazu heute in seiner Festrede von einem Wendepunkt der bayerischen Geschichte. Die Verfassung sei bis heute das Fundament der Staats- und Werteordnung des Freistaats. Am 1. Dezember 1946 hatten die Bayern mit den Wahlen zum ersten Nachkriegs-Landtag gleichzeitig mit großer Mehrheit der neuen Verfassung zugestimmt. Drei Jahre später wurde das Grundgesetz verabschiedet, das nach dem Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ Vorrang hat. Die bayerische Verfassung ist aber weiter gültig und gewährleistet unter anderem die Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid. Allerdings wünschen sich heute noch einige die Gültigkeit mancher Artikel der Bayerischen Verfassung. So zum Beispiel Volker Rastätter vom Mieterverein München…
Soweit Volker Rastätter vom Mieterverein München zum 75. Geburtstag der Bayerischen Verfassung. Der erwähnte Artikel 161 Abs. 2 lautet übrigens wie folgt:
„Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.“
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-161