Großspende an Berliner CDU könnte als Erwartungsspende gewertet werden

Das Geld liegt nicht auf der Straße - Photo by Sara Kurfeß on Unsplash

Wahlkampf kostet. Und zwar nicht nur die Nerven der Bürger*innen, die täglich mit neuen Phrasen in den Medien bombardiert werden und denen von allen Ecken her Politiker vertrauenswürdig zulächeln. Nein, Wahlkampf kostet Geld, viel Geld – Für Kugelschreiber, Bierfilzl, Flyer, Wahlplakate, Radio-Spots und vieles mehr. Das Geld für die vielfältigen nur kurz nutzbaren politischen Werbeartikel kommt dabei aus verschiedenen Quellen – es gibt eine staatliche Förderung, es gibt die Mitgliedsbeiträge der Parteien und es gibt auch die Möglichkeit Spenden zu erhalten. Wer meint, dass eine Partei im eigenen Interesse handelt, kann so über das eigene Geld dafür sorgen, dass im Wahlkampf nie die Kulis ausgehen. Oder aber eine ganze Werbekampagne finanzieren, denn nach oben sind eigentlich keine Grenzen gesetzt.

Dieser Umstand, dass eben einzelne Personen sehr viel spenden können, stößt Demokratiefreund*innen immer wieder sauer auf. Jetzt liegt ein Rechtsgutachten von Lobbycontrol vor, laut dem eine Spende an die CDU Berlin, die besonders sauer aufgestoßen ist, wohl doch nicht so unproblematisch war. Wir haben Aurel Eschmann, Campaigner für Lobbyregulierung und Lobbykontrolle bei Lobbycontrol, gebeten uns den Fall genauer zu erläutern.

Interview von Fabian Ekstedt mit Aurel Eschmann – 14.09.2023 – 07:42 Minuten

Weitere Infos und der Appell unter: www.lobbycontrol.de