Die Stadtratsfraktion aus Linke und Die Partei will die Sperrbezirksverordnung in München reformieren und etwa Alten- und Behinderten-Einrichtungen aus der Verbotszone nehmen. Sexarbeiterinnen haben dort bislang keinen legalen Zugang. Wo Prostitution erlaubt ist, ist in München streng geregelt. Der Sperrbezirk umfasst rund 90% des Stadtgebietes. Nur ziemlich weit draußen in den Gewerbegebieten oder an sogenannten Anbahnungsstraßen wie in Teilen der Ingolstädter-, Landsberger-, Frieden- oder Hansastraße ist Sexarbeit gestattet. Alles andere ist der berühmte schon von der Spider-Murphy-Gang besungene Sperrbezirk, der 1972 zu den Olympischen Spielen in München beschlossen und stetig vergrößert worden ist, „damit in dieser schönen Stadt das Laster keine Chancen hat“. Das lässt sich freilich nur sarkastisch verstehen. Johanna Weber ist politische Sprecherin des Berufsverbandes für erotische und sexuelle Dienstleistungen. Mit ihr durften wir über das Thema Sperrbezirk reden. Doch vorher gibt es Grundsätzliches zu klären: wie ist denn überhaupt die richtige Berufsbezeichnung?
Darüber hinaus ist ein neues Bundesgesetz angestoßen worden. Denn das Strafgesetzbuch soll entschlackt werden, so auch die Sperrbezirksverordnung. Übertritte sind dann nicht mehr strafbar, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Ein fauler Kompromiss?