Menschenrechte in Lieferketten

Mit zunehmender internationaler Arbeitsteilung und Globalisierung hat der Begriff der „Lieferkette“ an Bedeutung gewonnen. Multinationale Konzerne und andere transnational operierende Unternehmen haben oft ein dichtes Netz an Zulieferern und Abnehmern ihrer jeweiligen Produkte und Dienstleistungen. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für die so genannte „EU-Richtlinie für unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit“ vorgelegt. Mit dieser Richtlinie soll erreicht werden, dass Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten Menschenrechte achten und die Umwelt nicht schädigen. Es werden Beispiele aufgezeigt, die verdeutlichen, wie wichtig ein starkes EU-Lieferkettengesetzt ist.

Eine Sendung der FIAN Lokalgruppe München – 07.03.2023 – 48:13 Minuten